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Version 1 – bis zum 07.08.2024

1. Hintergrund

Der Corona-Ausschuss [„Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG (haftungsbeschränkt) in Gründung“], ursprünglich gegründet von Dr. Reiner Füllmich, Viviane Fischer, Dr. Justus Hoffmann und Antonia Fischer, hatte eine enorme nationale sowie internationale Reichweite. Er hat Spendensummen in Millionenhöhe eingenommen. Derzeit befinden sich die ehemaligen Gesellschafter in zivilrechtlichen Streitigkeiten. Gegen Dr. Reiner Füllmich laufen strafrechtliche Ermittlungen. Er befindet sich in Untersuchungshaft wegen des Verdachts der Untreue. Die Geschäftsanteile der Gesellschaft halten momentan Dr. Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Viviane Fischer. Dr. Reiner Füllmich wurden die Geschäftsanteile entzogen. Viviane Fischer wurde als Geschäftsführerin abgesetzt. Weder die Gesellschaft, noch deren Gemeinnützigkeit sind bis heute eingetragen, deshalb droht, dass die Gesellschaft als GbR eingestuft wird. Das würde bedeuten, dass das Einkommen der potenziellen GbR von den Gesellschaftern zu je 25% zu versteuern wäre. Die aktuell die Gesellschaft kontrollierenden geschäftsführenden Gesellschafter argumentierten im Rahmen der Zeugenvernehmung im laufenden Strafprozess gegen Dr. Reiner Füllmich, dass sie beabsichtigen, das Gesellschaftsvermögen zur Begleichung ihres persönlichen Steuerrisikos zu nutzen.

Aus Sicht der Spender wäre es ein Schlag ins Gesicht, wenn ihre Spenden nun zweckentfremdet und zu großen Teilen durch die Einkommenssteuerpflicht der Gesellschafter an das Finanzamt des Staates weitergereicht würden, welcher massiv kritisiert wurde und welcher noch immer keine nennenswerte Aufarbeitung begonnen hat. Eine GbR ist selbst nicht steuerpflichtig, lediglich die einzelnen Gesellschafter haften persönlich für diese durch sie selbst verschuldete Steuerpflicht. Es steht jedem Gesellschafter frei, diese Einnahmen privat zu versteuern. Aufgabe der Spendergemeinschaft ist es jedoch zu verhindern, dass dafür Spendengelder zweckentfremdet werden.

2. Eintragung der Gemeinnützigkeit

Zur Verhinderung der Einstufung als GbR bedarf es der Eintragung der Gesellschaft, zur Verhinderung einer Steuerpflicht der Kapitalgesellschaft, der Eintragung der Gemeinnützigkeit. Nach aktuellen Erkenntnissen aus dem Strafprozess bedarf es zunächst einer Namensänderung, um die notwendigen Schritte einleiten zu können. Diese wiederum muss von allen ursprünglichen Gesellschaftern beauftragt werden. Aus Sicht der Gesellschafter scheint das aufgrund der Streitigkeiten untereinander unmöglich zu sein. Aus Sicht der Spender ist diese die Eintragung verhindernde Einstellung blanker Hohn, weil sie einzig auf der Verweigerung der Gesellschafter beruht.

3. Vermögenslage und Steuerrisiko

Der aktuelle Strafprozess gegen Dr. Reiner Füllmich bietet momentan einen groben Einblick in die finanzielle Situation des Ausschusses. Seit August 2022 hatte der Ausschuss kein Geld mehr auf dem Konto. Es gab Forderungen gegen Viviane Fischer i.H.v. 100 kEUR, sowie gegen Dr. Reiner Füllmich i.H.v. 700 kEUR. Außerdem Goldreserven i.H.v. derzeit 1,2 Mio EUR, welche aktuell bei Degussa eingelagert sind. Die Forderung gegen Viviane Fischer wurde noch im Jahr 2022 von ihr zurückgeführt. Das Geld ist womöglich in laufende Kosten geflossen. Sowohl Dr. Reiner Füllmich als auch Viviane Fischer hatten zuletzt ihre eigenen Formate außerhalt dieser Gesellschaft. Antonia Fischer und Dr. Justus Hoffmann haben den Zweck der Gesellschaft offenbar bisher nicht weiterverfolgt. Zwischenzeitlich kann die Gesellschaft noch als leere Hülle angesehen werden. Folglich ergibt sich ein mögliches Vermögen i.H.v. 1,9 Mio EUR, welches sich aus 1,2 Mio EUR Gold sowie 700 kEUR Forderungen gegen Dr. Reiner Füllmich aus einem Darlehensvertrag zusammensetzt. Nimmt man an, dass diese 1,9 Mio EUR das zu versteuernde Einkommen der Gesellschafter der potenziellen GbR ist, welches mit 42% [1] zu versteuern wäre, ergäbe sich in Summe eine persönliche Steuerschuld der Gesellschafter i.H.v. ca. 800 kEUR. Nimmt man an, dass diese 1,9 Mio EUR das zu versteuernde Einkommen einer Kapitalgesellschaft sind, würde sich die zu versteuernde Summe der Gesellschaft auf 285 kEUR belaufen. Die aktuellen Vermögenspositionen befinden sich derzeit nicht im Zugriffsbereich der Gesellschaft.

4. Ziel der Spenderinitiative

Die Spenderinitiative verfolgt zwei Ziele.

a) Ein Ziel ist es, eine Zweckentfremdung zu verhindern. Eine solche Zweckentfremdung sieht die Spendergemeinschaft sowohl darin, das Vermögen zur Begleichung privatrechtlicher Steuerforderungen für den Fall einer Einstufung als GbR, als auch das Vermögen zur Begleichung etwaiger Körperschaftssteuerzahlungen zu nutzen. Hierfür wird sich die Spenderinitiative darum bemühen, den Gesellschaftern trotz der scheinbar unüberwindbaren Streitigkeiten Wege aufzuzeigen, der notwendigen Namensänderung zuzustimmen, um schlussendlich die Eintragung der Gemeinnützigkeit erfolgreich zu vollziehen. Sollten die Gesellschafter eine Namensänderung verhindern, machen Sie sich nach Ansicht der Spenderinitiative der Untreue strafbar, denn die Gelder waren nie dafür gedacht, das Finanzamt zu bedienen.

b) Ein weiteres Ziel der Spendergemeinschaft ist es, sicher zu gehen, dass die Spendengelder ihrem eigentlichen Zweck zugute kommen. Dass die Verwendung der Gelder für die Spender völlig im Unklaren liegt, da derzeit nur noch Antonia Fischer und Dr. Justus Hoffmann als Geschäftsführer die Gesellschaft kontrollieren, ist inakzeptabel. Insbesondere die Aussage Viviane Fischers im Rahmen ihrer Zeugenvernehmung im Strafprozess gegen Dr. Reiner Füllmich, wonach sich der geschäftsführende Gesellschafter Dr. Justus Hoffmann nicht an den Spendenzweck gebunden fühlt, lässt den Spendern keine andere Wahl, als ihren Einfluss auf die Mittelverwendung geltend zu machen. Hierzu wird die Spenderinitiative abfragen, welcher der folgenden Gesellschaften die Mittel zur Verfügung stehen sollen:

    • Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG (haftungsbeschränkt)
      kontrolliert durch Dr. Justus Hoffmann und Antonia Fischer
      • im Juli 2020 gegründet durch Dr. Reiner Füllmich, Viviane Fischer, Dr. Justus Hoffmann, Antonia Fischer
      • derzeitige Gesellschafter: Viviane Fischer, Dr. Justus Hoffmann, Antonia Fischer
      • derzeitige Geschäftsführer: Dr. Justus Hoffmann, Antonia Fischer
    • Stiftung Corona-Ausschuss
      kontrolliert durch Viviane Fischer
      • im November 2022 gegründet durch Viviane Fischer
      • derzeitige Geschäftsführerin: vermutlich Viviane Fischer
    • International Crimes Investigative Committee – ICIC MEDIA OOD
      kontrolliert durch Dr. Reiner Füllmich
      • Ende 2022 gegründet durch Dr. Reiner Füllmich
      • derzeitiger Geschäftsführer: Dr. Reiner Füllmich

5. Vorgehen der Spenderinitiative

a) Die Spenderinitiative bündelt zunächst potenziell geschädigte Spender durch Aufnahme in die Initiative. Hierfür wird eine einmalige Schutzgebühr i.H.v. 10 EUR erhoben. Dieses Geld wird einzig zur Zielerreichung genutzt. Der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt, dass die Arbeit der Initiative, insbesondere deren anwaltliche Vertretung Kosten in nicht unerheblicher Höhe verursachen wird. Folglich wird die Arbeit erst bei Erreichen einer Kostendeckung für die ersten Schritte gestartet. Diese hat der aktuelle Vorstand auf 700 teilnehmende Spender festgesetzt, was einem Budget von 7.000 EUR entspricht. Für den nicht erwarteten Fall, dass das benötigte Budget bis Ende 2024 nicht zustande kommt, erfolgt unter Anrechnung etwaig aufgelaufener Kosten eine anteilige Rückzahlung der geleisteten Zahlungen. Für den Fall, dass der Empfänger bzw. seine Bankverbindung nicht ausfindig gemacht werden können, tritt Punkt 5 d) in Kraft.

b) Die nachgewiesenen Spender erhalten ein Stimmrecht zur Mittelverwendung der Restmittel des Corona-Ausschusses, gleichwohl mangels direkter Einflussmöglichkeit auf die Geschäfte der Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG (haftungsbeschränkt) in Gründung keine Garantie für deren Umsetzung gegeben werden kann. Die Spenderinitiative wird jedoch entsprechend dem konsolidierten Spenderwillen Druck auf die Gesellschafter ausüben.

c) Die Spenderinitiative wird sich anwaltlich vertreten lassen, um ihre Rechte hinreichend zu beleuchten und daraus die notwendigen Schritte abzuleiten. Aus Vorgesprächen wurde bereits eine Musterfeststellungsklage in Erwägung gezogen. Es ist der Spenderinitiative wichtig, hervorzuheben, dass sie einzig daran interessiert ist, ihre Spenden vor unberechtigter Nutzung zu schützen. Sie, die Spenderinitiative als Rahmen, wird sich von keiner Seite der aktuell in die Streitigkeiten involvierten Parteien instrumentalisieren lassen. Es zählt einzig der Spenderwille.

d) Finanzielle Restmittel sollen gemeinnützigen Zwecken zur Förderung der Selbstbestimmung zukommen und werden folglich an eine derartige Institution übergeben. Hierbei ist ausgeschlossen, dass diese unmittel- oder mittelbar mit einem oder mehreren der vier Gesellschafter verbunden ist.

6. Organisation der Spenderinitiative

Die Spenderinitiative ist als nicht eingetragener Verein organisiert, welcher als Rahmen zur Durchsetzung der Spenderinteressen fungiert. Struktur und das Vorgehen sind darauf ausgerichtet, dass einzig der Spenderwille zählt. Auf zweierlei Wegen wird eine Einflussnahme der o.g. vier Gesellschafter Dr. Reiner Füllmich, Viviane Fischer, Dr. Justus Hoffmann und Antonia Fischer auf diese Initiative ausgeschlossen.

a) Die Organe des Vereins, welcher zur Durchsetzung der Spenderinteressen fungiert, insbesondere der Vorstand, sind selbst NICHT stimmberechtigt in Bezug auf die Abstimmung über die Verwendung der Mittel, welche den Gesellschaftern zur Vermeidung einer Rückforderungsgeltendmachung der Spenden vorgeschlagen wird.

b) Die im Verein gebündelten Spender haben kein Mitspracherecht in Bezug auf die Struktur und Vorgehensweise zur Umsetzung der Vereinsinteressen. Hierdurch wird ausgeschlossen, dass meinungsstarke Spender aus dem Umfeld der Gesellschafter eingeschleust werden und die Initiative unterwandern. Gleichwohl wird den an der Spenderinitiative teilnehmenden Spendern das unter Punkt 5. genannte Vorgehen der Spenderinitiative garantiert.

7. Finanzierung der Spenderinitiative

Die Spenderinitiative finanziert sich durch die Schutzgebühr der teilnehmenden Spender, deren Interessen vertreten werden, sowie durch Spenden. Der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt, dass Dritte, welche die Spenderinitiative finanziell unterstützen, kein Mitspracherecht haben. Hierdurch wird, analog zu Punkt 6. eine inhatliche bzw. strukturelle Einflussnahme ausgeschlossen. Die Mittel werden einzig zur Durchsetzung der Spenderinteressen eingesetzt. Organe des Vereins, insbesondere der Vorstand, erhalten keine Zuwendungen außerhalb von mit dem Vereinszweck verbundenen Auslagen.

[1] gilt für ein Jahreseinkommen bis 278 kEUR