07.08.24 - Prüfung eines Adhäsionsverfahrens

Derzeit überprüfen wir die an uns herangetragene Option, zumindest einen Teil der Ansprüche der Spender, nämlich die verfahrensgegenständlichen 700 kEUR, als Adhäsionskläger im Strafverfahren, welches derzeit gegen Dr. Reiner Füllmich geführt wird, durchzusetzen.

06.08.24 - Antwort von Dr. Reiner Füllmich auf den am 08.06.24 von uns veröffentlichten Hinweis, ICIC könne nicht anspruchsberechtigt sein

Dr. Reiner Füllmich teilte uns folgendes dazu mit: ICIC als Kapitalgesellschaft war als Zwischenlösung gedacht, da eine solche Gesellschaft schnell zu gründen war. Selbstverständlich wäre geplant gewesen, so schnell wie möglich eine gemeinnützige Organisation zu gründen und die Arbeit künftig darüber abzuwickeln. Aufgrund seiner Inhaftierung konnte dies bisher nicht umgesetzt werden. Gleichwohl ist dies weiterhin geplant. Der Einwand von Dr. Justus Hoffmann würde vielmehr für die ursprüngliche Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG gelten, welche es nie geschafft hat, eine Gemeinnützigkeit zu erreichen. Dr. Füllmich sieht die Untreuehandlung aufseiten der aktuellen Vorschalt gUG, da sie sich im Gegensatz zu den ICIC Bemühungen nicht an den Satzungszweck hält und keine Aufklärungsarbeit im Sinne der Satzung der Vor-gUG betreibt und die Spendengelder daher nicht zweckgebunden verwendet werden.

08.06.24 - Rückmeldungen zu ICIC als möglichen Mittelempfänger

Sowohl der anonyme Jurist als auch Dr. Justus Hoffmann wiesen darauf hin, dass die von Dr. Reiner Füllmich kontrollierte ICIC Gesellschaft eine Kapitalgesellschaft sei und keinen gemeinnützigen Zweck verfolge. Folglich dürften die Gelder nicht dorthin verfügt werden, da dies gegen den Gesellschaftsvertrag der berechtigten Gesellschaft verstoße und somit, wie Dr. Justus Hoffmann ausführt, in den Straftatbestand der Untreue fallen würde.

08.06.24 - Rückmeldungen zu unserer Behauptung, Dr. Justus Hoffmann sähe sich nicht an den Spendenzweck gebunden

Hierzu erklärt Dr. Justus Hoffmann, die Aussage von Viviane Fischer vor dem LG Göttingen sei aus dem Kontext gerissen. Die Aussage Hoffmanns bezog sich auf die Konstellation, in welcher das gesamte Vermögen der allein von Viviane Fischer kontrollierten Stiftung Corona Ausschuss zufallen soll. Es sei ursprünglich geplant gewesen, diese Stiftung gemeinsam mit allen Gesellschaftern zu gründen.

08.06.24 - Rückmeldungen zu Rückforderungen der Spenden

Gemäß dem anonymen Juristen sei die Stiftung Corona-Ausschuss zum Zeitpunkt der Spenden irgendetwas gewesen, aber die Existenz der gUG sei bis zum Gesellschafterstreit niemandem bekannt gewesen. Folglich seien Rückforderungen ohne Aussicht auf Erfolg, da die Gelder wohlwissend gespendet wurden, dass die Gemeinnützigkeit nicht besteht. Der Sachverhalt wäre folglich als unbeachtlicher Motivirrtum zu werten. Sofern es sich doch um einen rechtlich beachtlichen Irrtum handeln würde, wären dieser lange, lange verjährt. Dr. Justus Hoffmann führt zu diesem Thema aus, sie, Antonia Fischer und er selbst, würden nicht ausschließen, einer überschaubaren Anzahl an Spendern ihre Spenden zu erstatten, eine vollständige Rückabwicklung des Spendenaufkommens sollten wir jedoch ad acta legen. Des Weiteren führt er aus, er würde in der Begleichung einer Steuerschuld keine strafbare Handlung sehen.

08.06.24 - Rückmeldungen zur Anerkennung Gemeinnützigkeit

Zum Thema der Gemeinnützigkeit erklärte uns der anonyme Jurist, es sei nahezu gesichert, dass die Spenden als Einkommensteuer der Gesellschafter zu werten sind, da sie zu einem Zeitpunkt vereinnahmt wurden, zu welchem keine Körperschaft bestand. Es würde sich jedoch um eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörden handeln, die nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar sei. Er hält das jedoch für sehr unwahrscheinlich.

08.06.24 - Rückmeldungen zur rückwirkenden Eintragung der Gesellschaft

Die Eintragung sei sehr unwahrscheinlich. Bei mittlerweile vier verstrichenen Jahren, einer ungewissen Eintragungsabsicht und einem faktisch nicht mehr erreichbaren Gesellschaftszweck würde das Registergericht es vermutlich als „gescheiterte Gesellschaft“ einstufen, so der anonyme Jurist. Würde es doch gelingen, würde die Eintragung nach ständiger Rechtsprechung des BGH zwar gesellschaftsrechtlich zur rückwirkenden Haftungsfreistellung führen, jedoch würde dies nicht zwangsläufig zur steuerrechtlichen Einstufung als Kapitalgesellschaft führen. Dr. Justus Hoffmann erklärte uns dazu, die Eintragung würde zu keiner Veränderung der Steuerlast führen. Zu den Gründen führte er nichts aus, nur, dass sie (Antonia Fischer und Dr. Justus Hoffmann) außerordentlich gut durch einen Steuerberater vertreten sind und bereits sämtliche Konstellationen durchexerziert hätten. Er erklärte uns weiter, dass die Aufgaben der Eintragung und der Gemeinnützigkeit in den Aufgabenbereich von Viviane Fischer fielen, weshalb er unsere Prämisse, das Anfallen der Steuerlast in ihrem Privatvermögen sei durch jeden der vier Gesellschafter selbst verschuldet, für ausgesprochen befremdlich hält. Zur notwendigen Namensänderung führen sowohl der anonyme Jurist als auch Dr. Justus Hoffmann aus, dass Dr. Reiner Füllmich in der Verhandlung vor dem LG Göttingen bereits geäußert habe, er würde einer Namensänderung auf keinen Fall zustimmen.

08.06.24 - Rückmeldungen zu unserer Spenderinitiative

Wir erhielten bisher zwei inhaltlich relevante Rückmeldungen zu unserem Vorhaben. Zum einen am 02. und 03. Juni 2024 von einem Juristen, welcher anonym bleiben möchte und zum anderen am 04. Juni 2024 von Dr. Justus Hoffmann, welcher auch im Namen von Antonia Fischer schrieb. Diese Rückmeldungen werden wir nun in ein Beratungsgespräch mit unserem Anwalt einfließen lassen und danach über die weitere Vorgehensweise informieren.

Auf die Vermutungen des anonymen Juristen als auch des Dr. Justus Hoffmann, unsere Spenderinitiative würde in Wahrheit ein Konstrukt sein, um die Gelder über Umwege zu Reiner Füllmich zu schaffen, möchten wir erneut erklären, dass das nicht der Fall ist. Wir sind eine Spenderinitiative mit Fokus auf die Spenderinteressen. Die Interessen der zerstrittenen Gesellschafter interessieren uns nicht.

Zur Transparenz veröffentlichen wir folgend die für unsere Arbeit relevanten Einschätzungen der o.g. Juristen unterteilt in Themenbereiche.

02.06.24 - Versuch der Einflussnahme 4

Noch am gleichen Tag, am 02.06.2024 gegen 16:30 erhalten wir die dritte Email von Frau U.H. Inhaltlich völlig am Themenbereich vorbei versucht sie, die sogenannte Kontaktschuld zu bemühen, fragt, ob Frau Wolf sich mittlerweile von einer Person distanzieren würde und verdeutlicht, dass gewisse Verbindungen bei der Jobsuche hinderlich wären. Sie spricht in dieser Email an einer Stelle von „wir“, was vermuten lässt, dass sich mehr Menschen als nur sie hinter ihren Äußerungen verbergen.

02.06.24 - Versuch der Einflussnahme 3

Am gleichen Tag, am 02.06.2024 gegen 15:30 Uhr erreicht uns die zweite Email von U.H. Obwohl sie zwischenzeitlich weiß, dass die von ihr im Rahmen ihrer ersten Email unterstellte Zensur eine Fehlannahme war, enthält ihre Email keinerlei Entschuldigung für die falsche Behauptung, unsere Vorsitzende hätte ihren Beitrag „skrupellos wegzensiert“. Mit dieser zweiten Email schreibt sie zeitgleich Frau Fischer an. Es würde Frau Wolf „(…) ergehen wie Reiner Füllmich mit seiner (…) Sammelklage“. Sie fragt rhetorisch: „Sie glauben doch nicht ernsthaft, die Gesellschafter J.P.H., A.F. und V.F. lassen sich ausgerechnet von Ihnen Druck machen (…)“ und unterstellt, die Zielsetzung der Initiative wäre es, „die Spendengelder und das Gold (…) freiwillig Füllmichs ICIC zuzugestehen“. Diese Unterstellung ist schlicht und ergreifend falsch. Offenbar wurde unsere eindeutige Neutralitätsbekundung übersehen. Weiter fragt sie Frau Wolf ernsthaft: „Können Sie beim Augenlicht Ihrer Tochter schwören, dass Sie NICHT im mehr oder weniger offiziellen Auftrag von Füllmich/Wörmer tätig sind?!“ Zu guter Letzt appellierte sie an Wolfs Vernunft, sie solle doch nicht nur monetär an sich denken, sondern auch an ihre Tochter und ihre Eltern. Auch hier hat Frau U.H. Punkt 7 auf unserer Startseite nicht richtig gelesen, in welchem es heißt: Organe des Vereins, insbesondere der Vorstand, erhalten keine Zuwendungen außerhalb von mit dem Vereinszweck verbundenen Auslagen.“

02.06.24 - Versuch der Einflussnahme 2

Frau U.H. schickt uns am 02.06.2024 gegen 13:30 Uhr eine Email. Sie beschwert sich darüber, dass unsere Vorsitzende Nicole Wolf, welche das Ankündigungsvideo auf ihrem Kanal veröffentlichte, ihren Kommentar gelöscht hätte und ist sehr aufgebracht darüber. Sie kündigt an, unsere Vorsitzende als „Kompensationshandlung“ beim Bundeskriminalamt anzuzeigen wg. des Verdachts des schweren Betruges. Wir haben die subtilen Drohgebärden in blau markiert, die sie unter Zuhilfenahme emotionaler Tricks, wie das Erwähnen von Familienmitgliedern, nutzt.

02.06.24 - Versuch der Einflussnahme 1

Frau U.H. teilt uns am Sonntag, den 02.06.2024 über den Youtube-Kanal unserer Vorsitzenden mit, dass Frau Fischer der Meinung sei, die Spender hätten „NULL Einfluss“ darauf, welcher Gesellschaft welche Spendengelder zustehen, das hätten Gerichte zu entscheiden. Sie legt unserer Vorsitzenden nahe, die Initiative zurückzuziehen, um nicht in erhebliche Schwierigkeiten zu geraten.

02.06.24 - Versuche der Einflussnahme

Bevor wir diese Versuche der Einflussnahme einer Dame veröffentlichen, machen wir deutlich, dass wir derzeit nicht davon ausgehen, dass Frau Fischer mittel- oder unmittelbar mit dieser uns kontaktierenden Frau verbunden ist. Ganz im Gegenteil teilte uns Frau Fischer mit, dass sie eine Initiative befürwortet, welche sich für eine Verhinderung der Zweckentfremdung der CA-Mittel einsetzt. Dies schrieb sie uns als Antwort auf unsere Frage, ob wir ein Bild mit allen vier Gesellschaftern aus dem Corona-Ausschuss nutzen dürften, an welchem sie die Bildrechte hält. Frau Fischer bekundete Interesse am Konzept und wollte darüber mit uns sprechen, was wir zur Wahrung unserer Neutralität ablehnten. Nun behauptet die unsere Spenderinitiative stoppen wollende Dame, Frau Fischer würde über unsere Initiative den Kopf schütteln. Wir warten noch auf ihre Rückmeldung unsere Ankündigung betreffend und werden uns daraus unser eigenes Bild machen.

Zusammenfassend möchten wir erwähnen, dass wir mit solchen Beeinflussungsversuchen gerechnet haben. Wir weisen darauf hin, dass unsere Initiative eine Spendergemeinschaft ist, deren Interessen wir vertreten. In Anbetracht der massiven Lagerbildung möchte wir verdeutlichen, dass es Frau U.H. offen steht, sich unserer Spendergemeinschaft anzuschließen und Teil der internen Willensbildung zu werden. Eine solche, von ihr dargebotene Art der Kommunikation halten wir für wenig zielführend und bitten darum, so etwas künftig zu unterlassen.

02.06.24 - Drohungen und Betrugsvorwürfe

Uns erreichen ominöse Nachrichten, in welchen uns Betrug vorgeworfen wird. Es wird unterstellt, es handele sich um eine Spendensammelaktion unter Vorwand falscher Tatsachen. Wir werden diese Nachrichten in Kürze hier veröffentlichen, um aufzuzeigen, aus welchem „Lager“ die Urheber dieser Nachrichten kommen. Wir machen hiermit erneut mehr als deutlich, dass wir einzig dem Spenderwillen verpflichtet sind und uns keinesfalls von einer der zerstrittenen Parteien vereinnahmen lassen. Zeitgleich machen wir deutlich, dass etwaige Drohungen, von welcher Seite sie auch immer kommen, nicht nachvollziehen können, da wir bisher davon ausgingen, dass allen Beteiligten der Spenderwille am Herzen liegt. Dem Vorwurf des Betrugs treten wir energisch entgegen. Ein Punkt auf unserer Startseite betraf die Rückzahlungsansprüche. Hierzu hatten wir zunächst festgelegt, dass eine Rückzahlung aus administrativen Gründen nicht möglich sein wird, um zu vermeiden, dass ein potenzieller Rückzahlungsaufwand die jeweils zu zahlende Rückzahlungssumme übersteigt. Nach diesen unhaltbaren Betrugsvorwürfen haben wir uns entschieden, dies zu ändern, auch wenn der administrative Aufwand enorm sein sollte. Wir scheuen keine Arbeit. Der letzte Teil von Punkt 5 a) wird  folgendermaßen geändert:

Für den nicht erwarteten Fall, dass das benötigte Budget bis Ende 2024 nicht zustande kommt, erfolgt unter Anrechnung etwaig aufgelaufener Kosten eine anteilige Rückzahlung der geleisteten Zahlungen. Für den Fall, dass der Empfänger bzw. seine Bankverbindung nicht ausfindig gemacht werden können, tritt Punkt 5 d) in Kraft.

01.06.24 - Hafenanwälte bisher nicht erreicht

Unsere Email gelangte bisher leider noch nicht zu Antonia Fischer und Dr. Justus Hoffmann. Wir nutzten die auf der Internetseite der Hafenanwälte angegebene Emailadresse, erhielten jedoch eine Unzustellbarkeitsbenachrichtigung. Wir werden am Montag versuchen, sie telefonisch zu erreichen. Sollte jemand alternative Kontaktdaten haben, so senden Sie diese gern zu unseren Händen an kontakt@schutz-ca-mittel.de. Herzlichen Dank.

01.06.24 - Information an die Gesellschafter

Mit folgender Email haben wir die ursprünglichen Gesellschafter der CA Vorschalt-UG über die Spenderinitiative informiert:
„Sehr geehrte Frauen Fischer, sehr geehrter Herr Dr. Füllmich, sehr geehrter Herr Dr. Hoffmann,
mit dieser Email teilen wir Ihnen mit, dass die Spenderinitiative zum Schutz der Mittel des Corona-Ausschusses vor Zweckentfremdung heute an die Öffentlichkeit gegangen ist.
Unter www.schutz-ca-mittel.de können Sie sich ein Bild über das Konzept machen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass wir zunächst eine gewisse Vorlaufzeit brauchen, um interessierte Spender zu „sammeln“, bevor wir unsere eigentliche Arbeit aufnehmen.
Teilen Sie uns gern Ihre Gedanken dazu mit, insbesondere zu folgenden Punkten:
  • Wie stehen Sie dazu, die Gesellschaft und deren Gemeinnützigkeit eintragen zu lassen, um Steuerforderungen zu vermeiden?
  • Wie stehen Sie dazu, die Spender über die Mittelverwendung entscheiden zu lassen?
  • Gibt es von Ihrer Seite Korrekturbedarf, was unsere Grundannahmen insbesondere zu den Voraussetzungen der Eintragung der Gesellschaft und deren Gemeinnützigkeit betrifft?
Gern nehmen wir Antworten per Email entgegen. Für etwaige Gespräche senden Sie uns bitte Ihre Telefonnummer und 1-2 verfügbare Zeitfenster, wir rufen Sie dann gern an.
Herzlichen Dank und ein schönes Wochenende.“

01.06.24 - START

Nachdem die Infrastruktur in Form unserer Webseite mit eingebetteter Uploadfunktion der Spendennachweise und Abstimmungsfunktion steht, gehen wir nun online und wünschen uns allen ein gutes Gelingen, eine rasche Verbreitung, um eine gute Verhandlungsposition zu erlangen, und einen konstruktiven Austausch mit den Gesellschaftern.

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16.04.24 bis 26.05.24 - Prüfung zur Erfolgsaussicht

Wäre es tatsächlich so, wie von Frau Viviane Fischer auf den Seiten der von ihr kontrollierten Stiftung Corona Ausschuss geschrieben:

Ein weiterer Zweck der Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG (i.Gr.) war die Gründung einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen gemeinnützigen Stiftung mit dem Namen „Stiftung Corona-Ausschuss“, welche die gleichen gemeinnützigen Zwecke und Ziele wie die Stiftungs-gUG verfolgt. Dieser soll das Gesellschaftsvermögen für die Fortsetzung der Arbeit zufliessen.“, [1]

wären die Aktivitäten der Spenderinitiative ohne Belang, da dieser Aussage nach von vornherein geplant gewesen sei, dass die Gelder in die danach gegründete Stiftung Corona-Ausschuss fließen sollen. Folglich befragten wir Dr. Reiner Füllmich über seine Verteidigerin, ob dies derart zu interpretieren sei und erhielten einen Widerspruch. Zum Zeitpunkt der Gründung der Vorschalt-UG sei keineswegs damit zu rechnen gewesen, dass sich die Gesellschafter zerstreiten und jeweils ihre eigenen Gesellschaften gründen. Die Tatsache, dass die Gesellschaft von Viviane Fischer nun den selben Namen trägt, wie in der ursprünglichen Satzung angegeben, würde sie keinesfalls als Rechtsnachfolger legitimieren. Von unserem Rechtsbeistand erhielten wir zusätzlich die Einschätzung, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt seien, um das Vermögen gemäß § 13 der ursprünglichen Satzung an eine andere Gesellschaft zu übertragen. Weder ist die Vorschalt-UG aufgelöst worden, im Gegenteil, sie wurde bisher nicht eingetragen, noch ist der steuerbegünstigte Zweck weggefallen. 

Es war uns wichtig, das zu klären, bevor wir mit unserer Arbeit beginnen.

[1] https://corona-ausschuss.de/ueber-den-ausschuss/

18.04.24 bis 07.05.24 - Bildsuche

Am 18. April 2024 kontaktierten wir Oval Media und baten darum, für unsere Webpräsenz einen Bildausschnitt aus einem der Corona-Ausschuss Videos benutzen zu dürfen. Herr Cibis teilte uns mit, die Rechte lägen bei Frau Viviane Fischer. Am 23. April 2024 teilte uns Frau Fischer folgendes mit:

„Wenn das Bild verwendet wird, erweckt Ihre Aktion den Eindruck, etwas „Offizielles“ in Bezug auf den Ausschuss zu sein oder inhaltlich von uns/mir getragen zu werden. Das ist mangels näherer Kenntnis des Konzepts bei mir derzeit nicht der Fall. Um derartige Missverständnisse zu vermeiden, nutzen Sie doch bitte, wie von Ihnen selbst vorgeschlagen, nicht das Ausschuss-Footage sondern etwas anderes.“

Folglich waren wir gezwungen, etwas anderes zu nutzen. Nun denn, zeichnen wir die Szenerie doch einfach ab, beschlossen wir. Am 2. Mai 2024 begann Nicole mit der Zeichnung, welche am 07. Mai 2024 abgeschlossen wurde.

15.04.24 - Gründung

Unsere Vorsitzende Nicole Wolf war seit Beginn des Strafprozesses gegen Dr. Reiner Füllmich sehr an dem Fall interessiert. Die letzte Aussage, er sei betrogen und die Erlöse aus seinem Hausverkauf seien abgezweigt worden, konnte sie partout nicht glauben. Auf der Suche nach Berichten über den Prozess, fand sie rar gesäte Prozessbeobachtungen, welche jedoch allesamt ein Meinungsbild darstellten. Das reichte ihr nicht. Sie entschied, sich selbst ein Bild zu machen und berichtet seither von den Verhandlungstagen (https://www.youtube.com/channel/UCsnteuzQ1aB8ffLoELo6JUA). Nachdem sie sich im Rahmen ihrer Prozessbeobachtung einen Eindruck über die Streitigkeiten der ursprünglichen Gesellschafter verschafft hat und den Eindruck gewann, dass diese unter diesen Umständen nicht in der Lage sein werden, Entscheidungen zugunsten des eigentlichen Satzungszwecks zu fällen, reifte in ihr die Idee, diese Spenderinitiative ins Leben zu rufen. Es vergingen ein paar Wochen zur Konzeption und am 15. April 2024 erfolgte die Gründung.