Fordern Sie Ihre Spenden zurück und beteiligen Sie sich an der Willensbildung zur Verwendung der Mittel

Werden Sie Teil der Spendergemeinschaft

1. Hintergrund

Der Corona-Ausschuss [„Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG (haftungsbeschränkt) in Gründung“], ursprünglich gegründet von Dr. Reiner Füllmich, Viviane Fischer, Dr. Justus Hoffmann und Antonia Fischer, hatte eine enorme nationale sowie internationale Reichweite. Er hat Spendensummen in Millionenhöhe eingenommen. Derzeit befinden sich die ehemaligen Gesellschafter in zivilrechtlichen Streitigkeiten. Gegen Dr. Reiner Füllmich laufen strafrechtliche Ermittlungen. Er befindet sich in Untersuchungshaft wegen des Verdachts der Untreue. Die Geschäftsanteile der Gesellschaft halten momentan Dr. Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Viviane Fischer. Dr. Reiner Füllmich wurden die Geschäftsanteile entzogen. Viviane Fischer wurde als Geschäftsführerin abgesetzt. Die Gesellschaft ist bis heute nicht eingetragen, folglich ist bis heute keine Gemeinnützigkeit hergestellt. Deshalb droht nach Angabe von Antonia Fischer und Dr. Justus Hoffmann, dass die Gesellschaft als GbR eingestuft wird. Das würde bedeuten, dass das Einkommen der potenziellen GbR von den Gesellschaftern zu je 25% zu versteuern wäre. Die aktuell die Gesellschaft kontrollierenden geschäftsführenden Gesellschafter argumentierten im Rahmen der Zeugenvernehmung im laufenden Strafprozess gegen Dr. Reiner Füllmich, dass sie beabsichtigen, das Gesellschaftsvermögen zur Begleichung ihres persönlichen Steuerrisikos zu nutzen.

Aus Sicht der Spender wäre es ein Schlag ins Gesicht, wenn ihre Spenden nun zweckentfremdet und zu großen Teilen durch die Einkommenssteuerpflicht der Gesellschafter an das Finanzamt des Staates weitergereicht würden, welcher massiv kritisiert wurde und welcher noch immer keine nennenswerte Aufarbeitung begonnen hat. Eine GbR ist selbst nicht steuerpflichtig, lediglich die einzelnen Gesellschafter haften persönlich für diese durch sie selbst verschuldete Steuerpflicht. Es steht jedem Gesellschafter frei, diese Einnahmen privat zu versteuern. Aufgabe der Spendergemeinschaft ist es jedoch zu verhindern, dass dafür Spendengelder zweckentfremdet werden, schließlich ist es das persönliche Verschulden eines jeden Gesellschafters, nicht genügend darauf hingewirkt zu haben, dies zu vermeiden, insbesondere deshalb, da die Spenden unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit eingeworben wurden.

2. Vermögenslage

Der aktuelle Strafprozess gegen Dr. Reiner Füllmich bietet momentan einen groben Einblick in die finanzielle Situation des Ausschusses. Seit August 2022 hatte der Ausschuss kein Geld mehr auf dem Konto. Es gab Forderungen gegen Viviane Fischer i.H.v. 100 kEUR, sowie gegen Dr. Reiner Füllmich i.H.v. 700 kEUR. Außerdem Goldreserven i.H.v. derzeit 1,2 Mio EUR, welche aktuell bei Degussa eingelagert sind. Die Forderung gegen Viviane Fischer wurde noch im Jahr 2022 von ihr zurückgeführt. Das Geld ist womöglich in laufende Kosten geflossen. Sowohl Dr. Reiner Füllmich als auch Viviane Fischer hatten zuletzt ihre eigenen Formate außerhalt dieser Gesellschaft. Antonia Fischer und Dr. Justus Hoffmann haben den Zweck der Gesellschaft offenbar bisher nicht weiterverfolgt. Zwischenzeitlich kann die Gesellschaft noch als leere Hülle angesehen werden. Folglich ergibt sich ein mögliches Vermögen i.H.v. 1,9 Mio EUR, welches sich aus 1,2 Mio EUR Gold sowie 700 kEUR Forderungen gegen Dr. Reiner Füllmich aus einem Darlehensvertrag zusammensetzt. Die aktuellen Vermögenspositionen befinden sich derzeit nicht im Zugriffsbereich der Gesellschaft.

3. Ziel der Spenderinitiative

a) Die rückwirkende Vermeidung einer Steuerpflicht der Gesellschafter ist nach unserer eingehenden Recherche tatsächlich nicht möglich. Folglich könnten alle vier Gesellschafter einkommensteuerpflichtig sein, selbstverschuldet, sofern die Gesellschaft als GbR eingestuft würde. Inwiefern die Mittel der ursprünglichen und ggf. als GbR eingestuften CA-Gesellschaft für die Begleichung privater Einkommenssteuerschulden aus einer GbR Beteiligung genutzt werden dürfen, ist insbesondere deshalb, da die Satzung eine Ausschüttung der Mittel an die Gesellschafter nicht vorsieht, fraglich. Die derzeit die Gesellschaft kontrollierenden Gesellschafter beabsichtigen, die Mittel der Gesellschaft dafür zu nutzen.

b) Nach Ansicht der Spenderinitiative ist dies eine Zweckentfremdung der Mittel. Auf dieser Grundlage ist unserer Ansicht nach eine Rückforderung von Spenden juristisch durchsetzbar.

c) Folglich werden alle sich uns anschließenden Spender ihre Spenden zurückfordern. Aus administrativen Gründen können wir, im Erfolgsfall, die Rückerstattung an jeden einzelnen Spender nicht vornehmen. Stattdessen wird es eine Abstimmung darüber geben, wie die zurückgeforderten Mittel verwendet werden sollen:

  • Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG (haftungsbeschränkt)
    kontrolliert durch Dr. Justus Hoffmann und Antonia Fischer
    • im Juli 2020 gegründet durch Dr. Reiner Füllmich, Viviane Fischer, Dr. Justus Hoffmann, Antonia Fischer
    • derzeitige Gesellschafter: Viviane Fischer, Dr. Justus Hoffmann, Antonia Fischer
    • derzeitige Geschäftsführer: Dr. Justus Hoffmann, Antonia Fischer
  • Stiftung Corona-Ausschuss
    kontrolliert durch Viviane Fischer
    • im November 2022 gegründet durch Viviane Fischer
    • derzeitige Geschäftsführerin: vermutlich Viviane Fischer
  • International Crimes Investigative Committee – ICIC MEDIA OOD
    kontrolliert durch Dr. Reiner Füllmich
    • Ende 2022 gegründet durch Dr. Reiner Füllmich
    • derzeitiger Geschäftsführer: Dr. Reiner Füllmich

Der Einwand von Dr. Justus Hoffmann, nach welchem eine Zahlung an die gewinnorientierte Kapitalgesellschaft ICIC nicht satzungskonform wäre, wurde von Dr. Reiner Füllmich kommentiert. ICIC als Kapitalgesellschaft war als Zwischenlösung gedacht, da eine solche Gesellschaft schnell zu gründen war. Selbstverständlich wäre geplant gewesen, so schnell wie möglich eine gemeinnützige Organisation zu gründen und die Arbeit künftig darüber abzuwickeln. Aufgrund seiner Inhaftierung konnte dies bisher nicht umgesetzt werden. Gleichwohl ist das weiterhin geplant. Unabhängig davon kann der Einwand von Dr. Justus Hoffmann keine Wirkung entfalten, da von den Spendern zurückerhaltene Geldsummen nicht mehr dem Satzungszweck des ursprünglichen CA unterliegen und folglich entsprechend der Willenserklärung der Spender benutzt werden dürfen.

4. Vorgehen der Spenderinitiative

a) Die Spenderinitiative bündelt zunächst potenziell geschädigte Spender durch Aufnahme in die Initiative und konsolidiert auf diese Weise die Summe der zurückzuführenden Spendengelder. Hierfür wird ein einmaliger Beitrag i.H.v. 10 EUR erhoben. Dieses Geld wird einzig zur Zielerreichung genutzt. Der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt, dass die Arbeit der Initiative, insbesondere deren anwaltliche Vertretung Kosten in nicht unerheblicher Höhe verursachen wird. Folglich wird die Arbeit erst bei Erreichen einer Kostendeckung für die ersten Schritte gestartet. Diese hat der aktuelle Vorstand auf 700 teilnehmende Spender festgesetzt, was einem Budget von 7.000 EUR entspricht. Für den nicht erwarteten Fall, dass das benötigte Budget bis Ende 2024 nicht zustande kommt, erfolgt unter Anrechnung etwaig aufgelaufener Kosten eine anteilige Rückzahlung der geleisteten Zahlungen. Für den Fall, dass der Empfänger bzw. seine Bankverbindung nicht ausfindig gemacht werden können, tritt Punkt 4 d) in Kraft.

c) Die Spenderinitiative wird anwaltlich vertreten, um ihre Rechte hinreichend zu beleuchten und daraus die notwendigen Schritte einzuleiten. Um die konsolidierte Spendensumme herausklagen zu können, werden die Spender ihre Ansprüche an einen Kläger abtreten, welcher die gesamte Summe einklagt und treuhänderisch verwalten lässt, bis die Auszahlung entsprechend dem Spenderwillen nach 3 c) erfolgt ist.

d) Finanzielle Restmittel sollen gemeinnützigen Zwecken zur Förderung der Selbstbestimmung zukommen und werden folglich an eine derartige Institution übergeben. Hierbei ist ausgeschlossen, dass diese unmittel- oder mittelbar mit einem oder mehreren der vier Gesellschafter verbunden ist.

5. Organisation der Spenderinitiative

Die Spenderinitiative ist als nicht eingetragener Verein organisiert, welcher als Rahmen zur Durchsetzung der Spenderinteressen fungiert. Struktur und das Vorgehen sind darauf ausgerichtet, dass einzig der Spenderwille zählt. Auf zweierlei Wegen wird eine Einflussnahme der o.g. vier Gesellschafter Dr. Reiner Füllmich, Viviane Fischer, Dr. Justus Hoffmann und Antonia Fischer auf diese Initiative ausgeschlossen.

a) Die Organe des Vereins, welcher zur Durchsetzung der Spenderinteressen fungiert, insbesondere der Vorstand, sind selbst NICHT stimmberechtigt in Bezug auf die Abstimmung über die Verwendung der Mittel

b) Die im Verein gebündelten Spender haben kein Mitspracherecht in Bezug auf die Struktur und Vorgehensweise zur Umsetzung der Vereinsinteressen. Hierdurch wird ausgeschlossen, dass meinungsstarke Spender aus dem Umfeld der Gesellschafter eingeschleust werden und die Initiative unterwandern. Gleichwohl wird den an der Spenderinitiative teilnehmenden Spendern das unter Punkt 4 genannte Vorgehen der Spenderinitiative garantiert.

6. Finanzierung der Spenderinitiative

Die Spenderinitiative finanziert sich durch den Beitrag der teilnehmenden Spender, deren Interessen vertreten werden, sowie durch Spenden. Der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt, dass Dritte, welche die Spenderinitiative finanziell unterstützen, kein Mitspracherecht haben. Hierdurch wird, analog zu Punkt 5 eine inhaltliche bzw. strukturelle Einflussnahme ausgeschlossen. Die Mittel werden einzig zur Durchsetzung der Spenderinteressen eingesetzt. Organe des Vereins, insbesondere der Vorstand, erhalten keine Zuwendungen außerhalb von mit dem Vereinszweck verbundenen Auslagen.